Was ist der European Accessibility Act?
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die seit Juni 2025 verbindlich ist. Sie soll digitale Produkte und Dienste so gestalten, dass auch Menschen mit Seh-, Hör-, Motorik- oder kognitiven Einschränkungen sie nutzen können: ohne separate Lösungen, sondern direkt im Hauptprodukt.
Was der EAA vorschreibt: Viele B2C-Dienste: E-Commerce, Banking, Reisen, Streaming, Self-Service-Terminals: müssen technisch barrierefrei sein. Konkret heisst das: bedienbar mit Tastatur, lesbar für Screenreader, ausreichender Kontrast, klare Strukturen, keine zeitgebundenen Hürden.
Warum es existiert: In der EU leben über 100 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Eine Website oder App, die für sie unzugänglich ist, schliesst sie vom Wirtschaftsleben aus. Der EAA macht aus dieser Selbstverständlichkeit eine rechtliche Verpflichtung: mit Übergangsfristen und konkreten Vollzugsbehörden in jedem EU-Land.
Schweiz-Bezug: Die Schweiz ist nicht direkt EU-Mitglied, aber Schweizer Anbieter, die EU-Konsument:innen bedienen oder in EU-Beschaffung antreten, fallen unter den Anwendungsbereich.
Wie Webeo unterstützt: Wir bauen jede Site nach WCAG 2.2 AA und prüfen sie automatisiert mit axe-core: dem De-facto-Standard für maschinelle Accessibility-Tests. Damit decken wir den automatisiert prüfbaren Teil der WCAG-Kriterien ab (~40 %). Die manuell prüfbaren Aspekte (Tastatur-Navigation, Screenreader-Verständlichkeit, kognitive Klarheit) gehen wir vor jedem Go-Live mit einer dokumentierten Checkliste durch. Für formale Zertifizierungen siehe Können wir einen externen, zertifizierten Audit dazubuchen?.