Strategie
Eigentum an deiner Website: Was du vor dem Vertragsabschluss klären solltest
Domain, Inhalte, Code, Zugriff, Daten: wem gehört das alles wirklich? Eine Checkliste mit Schweizer Bezug, die viele KMU erst durchgehen, wenn es schon zu spät ist.
Stell dir vor, dein aktueller Web-Dienstleister meldet morgen Insolvenz an. Was bleibt von deiner Website? Wer hält die Domain? Wo liegen die Inhalte, und kommst du an sie heran? Wer hat Zugriff auf das Hosting und die Kundendaten aus deinen Kontaktformularen?
Die meisten KMU-Geschäftsführer haben sich diese Fragen nie gestellt. Eine Website fühlt sich an wie etwas, das einem gehört, sobald man dafür bezahlt hat. In der Praxis ist das selten so eindeutig. Eine Website besteht aus mehreren Teilen, und jeder davon kann jemand anderem gehören: dir, dem Dienstleister oder einer Plattform.
Dieser Artikel ist die praktische Fortsetzung von Deine Website als Asset. Ein Asset ist nur dann eines, wenn es dir gehört und übertragbar ist. Hier geht es darum, wie du das vor dem Vertragsabschluss konkret klärst. Kein juristisches Gutachten, sondern eine Checkliste mit Schweizer Bezug.
Die fünf Dimensionen des Eigentums#
Eine Website ist kein einzelner Gegenstand. Sie zerfällt in fünf Komponenten, und jede hat ihr eigenes Eigentums-Verhältnis.
Die Domain. Die Internetadresse selbst, also deine-firma.ch. Wer ist registrierter Halter? Wer hat den Login beim Registrar? Wer zahlt die jährliche Gebühr?
Das Hosting. Der Server oder die Plattform, auf der die Site läuft. Wer ist Vertragspartner des Hosters? Wer hat die Zugangsdaten?
Der Code. Die technische Substanz: Templates, Custom-Code, Konfiguration. Wo liegt das Repository? Wem gehört das Urheberrecht am individuell erstellten Code?
Die Inhalte. Texte, Bilder, Videos. Was hast du selbst geliefert, was wurde extern erstellt (Texterin, Fotograf), und welche Lizenzen gelten?
Die Daten. Kontaktanfragen aus Formularen, Newsletter-Abonnenten, Analytics. Wer ist Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzgesetzes, wer verarbeitet die Daten nur im Auftrag?
Jede dieser fünf Dimensionen kann unabhängig zugeordnet sein. Der schmerzhafteste Fall ist nicht, dass etwas dem Dienstleister gehört, sondern dass es niemandem klar zugeordnet ist. Dann merkst du es erst, wenn du es brauchst.
Die Domain: das Fundament#
Bei .ch-Domains lohnt sich ein genauer Blick, weil die Schweizer Struktur etwas vom internationalen Bild abweicht.
SWITCH ist die Registrierungsstelle (Registry) für alle .ch-Domains und betreibt diese Aufgabe im Auftrag des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM). SWITCH verwaltet also die zentrale Datenbank, ist aber nicht deine Anlaufstelle. Registrieren und verwalten kannst du eine .ch-Domain nur über einen Registrar, einen Vertragspartner von SWITCH (zum Beispiel Hostpoint, Infomaniak, Cloudflare oder viele weitere). Der Registrar ist dein Ansprechpartner, SWITCH betreibt keinen eigenen Endkunden-Support für Domain-Halter (Quelle: nic.ch).
Für dich heisst das konkret: Es gibt einen registrierten Halter der Domain, und das solltest du sein, nicht deine Agentur. Den Halter kannst du über die Domain-Abfrage auf nic.ch einsehen. Wenn dort der Name deines Dienstleisters steht statt deiner Firma, gehört die Domain rechtlich nicht dir, egal wer sie bezahlt.
Das ist der häufigste und folgenreichste Fehler. Bei kleineren Agenturen ist es verbreitet, die Domain "der Einfachheit halber" auf den eigenen Namen zu registrieren. Solange das Verhältnis gut ist, fällt es nicht auf. Bei Streit, Insolvenz oder einem schlechten Abschied kann die Domain blockiert sein, und eine .ch-Adresse, die unter deinem Firmennamen seit Jahren bei Google rankt, ist nicht ersetzbar.
Klär vor Vertragsabschluss:
- Die Domain ist oder wird auf deinen Namen (deine Firma) registriert, nicht auf den der Agentur.
- Du hast einen eigenen Zugang beim Registrar, auch wenn du ihn nie selbst nutzt.
- Die Verlängerungsrechnung läuft auf dich, oder du bekommst sie zumindest zu sehen.
Hosting und Zugang#
Beim Hosting gilt dasselbe Prinzip wie bei der Domain: Vertragspartner solltest idealerweise du sein. Wenn die Agentur den Hosting-Vertrag auf ihren Namen abschliesst und du nur indirekt bezahlst, hängst du an ihr.
Das ist nicht in jedem Fall ein Problem. Bei einem laufenden Wartungsverhältnis kann es sinnvoll sein, dass der Dienstleister das Hosting organisiert, weil er die technische Verantwortung trägt. Entscheidend ist dann etwas anderes: Du musst administrativen Zugriff haben können, und ein Wechsel des Hosters muss jederzeit möglich sein, ohne dass dir technische Bausteine fehlen.
Die ehrliche Frage an deinen Dienstleister lautet: Gibt es Teile meiner Website, an die ich ohne euch nicht herankomme? Wenn ja, welche, und wie komme ich im Ernstfall doch heran?
Code und Inhalte: das Vendor-Lock-in-Risiko#
Hier entscheidet sich, ob ein Wechsel später teuer wird oder nicht.
Beim Code geht es um das Repository und die Lizenzen. Liegt der individuell für dich erstellte Code in einem Repository, auf das du Zugriff hast? Ist geregelt, dass das Urheberrecht am Custom-Code zu dir übergeht? Sind die Lizenzen der verwendeten Komponenten dokumentiert? Bei einem reinen Standard-CMS ist das weniger kritisch, bei massgeschneiderten Lösungen schon.
Bei den Inhalten lauert das eigentliche Lock-in. Eine WordPress-Site mit einem proprietären Theme und einem Geflecht aus Page-Builder-Plugins speichert Inhalte oft in einer Form, die sich nur innerhalb dieses Ökosystems sauber darstellen lässt. Technisch kommst du an die Datenbank, aber der Export ist ein unstrukturierter Brei aus Shortcodes und Markup, den ein neuer Dienstleister erst mühsam aufdröseln muss. Das macht eine Migration teuer, und genau diese Kosten halten Kunden bei einem Anbieter, der sie eigentlich verlassen wollen.
Das Gegenmittel ist ein vertraglich zugesicherter Export in einem offenen, strukturierten Format. Markdown für Texte, klar benannte Bilddateien, CSV oder JSON für Daten. Ein Format, das jeder kompetente Entwickler lesen kann, ohne dein bisheriges System überhaupt zu kennen.
Klär vor Vertragsabschluss:
- Texte, die du lieferst, bleiben dein Eigentum.
- Bilder, die die Agentur einkauft, werden auf deinen Namen lizenziert (nicht auf den der Agentur).
- Ein Export aller Inhalte in einem offenen Format ist vertraglich zugesichert.
- Backup-Frequenz und Backup-Übergabe sind geregelt.
Daten und Datenschutz: der Schweizer Rahmen#
Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das totalrevidierte Datenschutzgesetz (revDSG), ohne Übergangsfrist (Quelle: activeMind.ch). Für deine Website ist vor allem eine Unterscheidung wichtig: die zwischen Verantwortlichem und Auftragsbearbeiter.
Du als Firma bist in aller Regel der Verantwortliche für die Personendaten, die über deine Website anfallen, etwa Kontaktanfragen. Wenn dein Dienstleister diese Daten in deinem Auftrag verarbeitet (er betreibt die Site, hat Zugriff auf die Formular-Eingänge), wird er zum Auftragsbearbeiter. Für diese Konstellation braucht es eine vertragliche Grundlage. Das revDSG verlangt für die Übertragung der Bearbeitung an einen Auftragsbearbeiter eine gesetzliche oder vertragliche Basis, und Unterauftragsverhältnisse brauchen die Genehmigung des Verantwortlichen (Quelle: activeMind.ch).
In der Praxis regelt man das über einen Auftragsbearbeitungs-Vertrag, der die Pflichten des Dienstleisters festhält. Viele KMU haben einen solchen Vertrag mit ihrem Web-Dienstleister schlicht nicht. Das ist ein blinder Fleck, denn die Verantwortung bleibt bei dir, auch wenn ein anderer die Daten anfasst.
Ein verbreitetes Missverständnis betrifft die Meldefrist bei Datenpannen. Aus der EU-Welt kennt man die 72-Stunden-Frist der DSGVO. Das Schweizer revDSG kennt diese feste Frist nicht. Es verlangt, dass eine Verletzung der Datensicherheit mit hohem Risiko für die betroffenen Personen "so rasch als möglich" dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gemeldet wird, und der Auftragsbearbeiter muss eine Verletzung dem Verantwortlichen melden (Quelle: activeMind.ch). Wenn dir also jemand eine starre 72-Stunden-Pflicht als Schweizer Recht verkauft, ist das ungenau.
Klär vor Vertragsabschluss:
- Es gibt einen Auftragsbearbeitungs-Vertrag, falls der Dienstleister Personendaten in deinem Auftrag verarbeitet.
- Du bist als Verantwortlicher benannt, der Dienstleister als Auftragsbearbeiter.
- Kontaktdaten aus Formularen und Newsletter-Adressen kannst du jederzeit als Export bekommen.
- Bei Daten-Übermittlung ins Ausland (etwa US-Hoster) ist geklärt, auf welcher Grundlage das geschieht.
Eine Einschränkung dazu: Die Details des Datenschutzrechts hängen vom Einzelfall ab. Diese Punkte sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei heiklen Konstellationen lohnt der Gang zu einer auf Datenschutz spezialisierten Stelle.
Was beim Vertragsende passiert#
Der wichtigste Teil eines Vertrags ist oft der, der regelt, wie er endet. Eine saubere Exit-Regelung trennt einen Dienstleister, der nichts zu verbergen hat, von einem, der auf Lock-in setzt.
Eine faire Übergabe-Regelung enthält:
- Eine klare Frist für die Übergabe, etwa 30 Tage.
- Das Format: kompletter Code, alle Inhalte in offenem Format, alle Daten als CSV oder JSON.
- Den Übergabeweg, etwa ein Git-Repository oder ein Cloud-Speicher.
- Möglichst Unterstützung bei der Migration zum neuen Dienstleister.
Skeptisch werden solltest du bei: Übergabe nur gegen saftige Extragebühr, Übergabe nur in proprietärem Format, oder Klauseln, die deine Optionen nach dem Ende unnötig einschränken.
Bestehenden Vertrag prüfen#
Wenn du bereits einen Dienstleister hast, geh diese fünf Punkte durch:
- Domain: Gib deine Adresse in die Abfrage auf nic.ch ein. Bist du als Halter eingetragen?
- Hosting: Wer ist Vertragspartner des Hosters, und hast du administrativen Zugang?
- Datenschutz: Gibt es einen Auftragsbearbeitungs-Vertrag?
- Backups: Wer erstellt sie, wie oft, und kommst du im Ernstfall daran?
- Exit: Wie kommst du raus, in welchem Format, zu welchen Kosten?
Wenn du bei mehreren Punkten "weiss nicht" antwortest, hast du ein strukturelles Risiko. Nicht zwingend ein akutes Problem, aber eine offene Flanke.
Sieben Fragen für jeden Dienstleister#
Bevor du unterschreibst, sollte dein Gegenüber diese Fragen klar beantworten können:
- Auf wessen Namen wird die Domain registriert?
- Kann ich die Inhalte jederzeit als Markdown oder ähnliches offenes Format exportieren?
- Habe ich Zugriff auf das Code-Repository?
- Wer ist Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzgesetzes, und gibt es einen Auftragsbearbeitungs-Vertrag?
- Was passiert mit Inhalten und Daten bei Vertragsende, in welcher Frist und welchem Format?
- Wie lange dauert im schlechtesten Fall eine Migration weg von euch?
- Gibt es Bestandteile, an die ich ohne euch nicht herankomme?
Ein Dienstleister, der hier ausweicht oder vage bleibt, sagt dir damit etwas. Das ist keine Garantie für schlechte Arbeit, aber es ist ein Signal.
Wie Webeo das regelt#
Damit du eine Referenz hast, hier die Positionen von Webeo, transparent und ohne Marketing-Lack.
Domain. Sie bleibt deine. Webeo wird nicht Halter deiner Domain. Wir helfen bei der DNS-Einrichtung, aber die Adresse läuft auf dich.
Inhalte. Jede Seite ist als Markdown exportierbar. Das ist keine nachträgliche Zusatzleistung, sondern die Art, wie der Inhalt ohnehin gespeichert wird. Wenn du gehst, gehst du mit lesbaren, strukturierten Dateien, nicht mit einem Datenbank-Dump voller Shortcodes.
Daten. Du bist Verantwortlicher, Webeo ist Auftragsbearbeiter, das wird vertraglich festgehalten.
Laufzeit. 12 Monate Mindestlaufzeit ab Go-Live, danach monatlich kündbar. Kein Knebelvertrag, der dich über Jahre bindet.
Webeo ist nicht der einzige Anbieter, der so arbeitet. Aber die Eigenschaften aus diesem Artikel sind in der Branche seltener, als sie sein sollten. Wenn du deine Website als Asset verstehst, ist die Eigentumsfrage kein Detail im Kleingedruckten. Sie ist die Grundlage.
Mehr zum Asset-Gedanken liest du in Deine Website als Asset.
Geschrieben von
Mitgründer & Principal Staff Engineer
Senior Software Architect und Mitgründer von Webeo. Über 20 Jahre in Software- und Web-Entwicklung. Schreibt zu Web-Architektur, Performance und KI-Sichtbarkeit.
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