Barrierefreiheit
Zugänglich, weil so gebaut.
Eine Website, die alle bedienen können, erreicht mehr Menschen und wirkt professioneller. Für Geschäfte im EU-Raum ist Barrierefreiheit seit Juni 2025 zudem Pflicht. Bei Webeo ist sie von Anfang an in der Architektur verankert.
Geprüft und dokumentiert, vor jedem Go-Live.
WCAG
2.2 AA
axe-core
automatisierte Prüfung
Audit-PDF
bei jedem Go-Live
Für Screenreader gebaut
Vorlesbar für alle, die nicht sehen.
Blinde und sehbehinderte Menschen nutzen Screenreader, die eine Seite vorlesen. Diese Programme lesen nicht das Design, sondern die Struktur dahinter. Ist sie sauber aufgebaut, finden sich auch diese Besucher zurecht. Bei Webeo ist das Standard, nicht Nacharbeit.
Mit Tastatur navigieren
Bedienbar auch ganz ohne Maus.
Nicht alle können eine Maus nutzen, sei es aus motorischen Gründen, mit Screenreader oder einfach aus Gewohnheit. Damit eine Website auch per Tastatur funktioniert, muss jedes Element erreichbar und die aktuelle Position jederzeit sichtbar sein. Bei Webeo gilt das für jede Funktion.
Eine Website, die nicht alle bedienen können, schliesst Besucher aus, und sie wird zunehmend zum rechtlichen Thema. WCAG 2.2 AA ist der internationale Standard, an dem Barrierefreiheit gemessen wird, von Behörden über Beschaffungsstellen bis zum European Accessibility Act im EU-Raum. Webeo Sites werden nach diesem Standard gebaut und vor jedem Go-Live automatisiert geprüft.
Angenehm für die Augen
Lesbar bei Sehschwäche, ruhig bei Migräne.
Zu schwache Kontraste, automatisch startende Animationen und gleitende Effekte sehen auf grossen Bildschirmen schick aus, sind aber für viele eine Hürde oder gesundheitlich belastend. Webeo Sites halten die nötigen Kontrastwerte ein und respektieren es, wenn jemand am Gerät reduzierte Bewegung eingestellt hat.
Vor jedem Go-Live
Geprüft, bevor die Site online geht.
Barrierefreiheit lässt sich nicht per nachträglichem Overlay vortäuschen, sie muss im Aufbau stimmen. Webeo prüft jede Seite automatisiert mit axe-core, dem Industriestandard, auf dem auch Google Lighthouse aufbaut.
Klare Verantwortlichkeiten
Was wir liefern, und was nicht.
Webeo Sites sind nach WCAG 2.2 AA gebaut und vor Go-Live automatisiert und manuell geprüft. Aber nicht jeder Teil der WCAG-Konformität liegt in unserem Kontrollbereich. Hier die ehrliche Aufteilung.
„WCAG-konform" ist kein Siegel, das eine Website allein erfüllen kann. WCAG 2.2 AA ist ein Standard: wir bauen danach, testen automatisiert und manuell, und dokumentieren das Ergebnis. Wer rechtssicher konform erklärt sein muss (z.B. EAA-relevante B2C-Dienste), braucht eine externe Auditierung durch einen akkreditierten Prüfer.
Webeo liefert die technische Basis dafür: sauber und nachvollziehbar dokumentiert.
FAQ
Häufige Fragen
Deine Frage fehlt? Kontaktiere uns.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der weltweit anerkannte Standard für barrierefreie Websites. Sie wurden vom W3C entwickelt und definieren, wie Inhalte gestaltet sein müssen, damit auch Menschen mit Seh-, Hör-, Motorik- oder kognitiven Einschränkungen sie nutzen können.
Wir bauen jede Site nach WCAG 2.2 AA und prüfen sie mit einer Kombination aus automatisierten und manuellen Checks: als Self-Assessment, ohne externe Zertifizierung. Vor jedem Go-Live läuft axe-core über alle Seiten (automatisiert, ca. 40 % der WCAG-Kriterien), und wir gehen das Block-System mit einer dokumentierten manuellen Checkliste durch (Tastatur, Screenreader, kognitive Klarheit: die restlichen ~60 %, die maschinell nicht prüfbar sind).
Nein, bewusst nicht. Overlays haben in zahlreichen US-Klagen verloren, weil sie reale Probleme nicht lösen: sie verschleiern sie. Echte Barrierefreiheit beginnt im HTML, nicht in einem JS-Plugin. Wir bauen sie direkt in die Struktur ein.
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die seit Juni 2025 verbindlich ist. Sie soll digitale Produkte und Dienste so gestalten, dass auch Menschen mit Seh-, Hör-, Motorik- oder kognitiven Einschränkungen sie nutzen können: ohne separate Lösungen, sondern direkt im Hauptprodukt.
Eine Accessibility-Erklärung (auch „Barrierefreiheitserklärung" genannt) ist ein öffentlicher Hinweis auf deiner Website, der den aktuellen Stand der Barrierefreiheit dokumentiert. Sie wird Pflicht, wenn dein Angebot unter den European Accessibility Act (EAA) fällt: z. B. E-Commerce, Banking-Apps oder Reisedienste, die EU-Konsument:innen bedienen. Wir liefern den technischen Unterbau dazu: axe-core-Audit-Reports pro Seite, dokumentiert mit Stand und gefundenen Issues. Die juristische Formulierung selbst gehört zu dir oder deinem Anwalt.
Ja, das ist möglich: wir bieten es selbst aber nicht direkt an. Externe akkreditierte Audits (WCAG 2.2 AA mit zertifizierter Konformitätserklärung) sind relevant für öffentliche Beschaffung, regulierte Branchen oder grosse B2C-Plattformen unter EAA. Den Spezialisten suchst und beauftragst du selbst; wir koordinieren technische Rückfragen und liefern alle Reports, die der Audit braucht. Sprich uns gerne an, wenn du loslegen willst.
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